Die aktuellen Neuerungen im Bereich des Wehrdienstes sind für die katholische Jugendarbeit aus mehreren Gründen relevant: Sie betreffen junge Menschen unmittelbar und erfordern zugleich politische Bildung sowie eine fundierte ethische Orientierung. Dadurch bietet die Debatte die Möglichkeit, neu darüber nachzudenken, wie gesellschaftlicher Dienst heute gerecht und verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Gleichzeitig berühren die Änderungen zentrale christliche Werte wie Frieden, Gewissensfreiheit und die Würde des Menschen.
Diese Webseite bereitet Informationen so auf, dass sie sowohl Jugendlichen als auch Multiplikator*innen Orientierung geben können.
 

News & Termine

  
Information | Aufklärung | Orientierung
Rund um das Thema Wehrdienst gibt es viele Fragen. Die Fach- und Servicestellen Politik und Globales Lernen haben deshalb eine Handreichung entwickelt, die aus dem Blickwinkel der Jugendarbeit die wichtigsten Fragen beantwortet.
Am 27. April fand im Jugendhaus Karlsruhe der von den Fach- und Servicestellen Politik und Globales Lernen organisierte Impulstag zur Wehrpflichtdebatte statt. Unter dem Titel „Pflicht zur Sicherheit?“ kamen rund 30 Fachkräfte aus der Jugendarbeit zusammen – überwiegend aus der katholischen Jugendarbeit der beiden Diözesen, aber auch von pax christi sowie aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
 

FAQ - Häufige Fragen

  

Wehrerfassung:  Alle  deutschen  Staatsbürger*innen  des  Geburtsjahrgangs 2008 und später erhalten  einen  Fragebogen  von  der Bundeswehr, der von männlichen Personen verpflichtend ausgefüllt werden muss. Er erfasst Daten zu Gesundheit, Motivation und Bereitschaft zum Dienst. Das Nichtausfüllen oder die Angabe falscher Informationen kann  als  Ordnungswidrigkeit  mit  einem Bußgeld von bis zu 250€ geahndet werden. Für Frauen* und andere Geschlechter ist das Ausfüllen freiwillig. Ausschlaggebend ist der Eintrag in das Personenstandsregister. 
 
Musterungspflicht: Ab dem 1. Juli 2027 müssen alle männlichen Bürger desselben Jahrgangs eine ärztliche Untersuchung (Musterung) absolvieren, um die Tauglichkeit  für  den  Dienst  zu  ermitteln. Im Rahmen der Musterung erfolgt eine umfassende Überprüfung der gesundheitlichen und persönlichen Eignung für den Dienst in der Bundeswehr. Dazu zählen unter anderem die Erhebung grundlegender körperlicher Daten sowie verschiedene medizinische Tests, beispielsweise zur Seh- und Hörfähigkeit. Darüber hinaus werden wichtige körperliche Funktionen und Organsysteme ärztlich untersucht.
  

Der Fragebogen erfasst vor allem persönliche Grunddaten sowie Informationen zur möglichen Wehrdienstfähigkeit. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Person, zum Bildungsweg, zu Sprachkenntnissen, zur gesundheitlichen Situation und zu möglichen Interessen oder Präferenzen für einen Dienst bei der Bundeswehr. Ziel ist es, einen ersten Überblick über die Eignung und mögliche Einsatzbereiche zu erhalten.
  

Die Musterung ist eine ärztliche Untersuchung, bei der die Bundeswehr prüft, ob eine Person körperlich, psychisch und geistig für den Wehrdienst geeignet ist und welche Einsatzbereiche infrage kommen. Dazu gehören unter anderem Fragen zur Krankengeschichte sowie medizinische Untersuchungen wie ein Sehtest, die Überprüfung von Größe, Gewicht und körperlicher Belastbarkeit. Am Ende steht ein Musterungsergebnis, das die Wehrdienstfähigkeit bewertet. Die Musterung allein verpflichtet noch nicht zum Wehrdienst.
  

Da in Deutschland die Wehrpflicht nur für männliche Personen im Grundgesetz festgelegt ist, gelten die neuen Regelungen nur für Personen ab Geburtsjahrgang 2008 und später, deren Geschlechtseintrag männlich ist.
  

Männer* ab dem Jahrgang 2008 bekommen mit dem 18. Lebensjahr einen Fragebogen der Bundeswehr zugesandt, den sie ausfüllen müssen. Kommen sie dem nicht nach, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 € verhängt werden. Darüber hinaus soll ab dem 1. Juli 2027 auch die Musterung für diese Personengruppe wieder verpflichtend eingeführt werden. Wie und an welchen Stellen diese durchgeführt wird, befindet sich derzeit noch in Planung.

Frauen* und diverse Personen ab dem Jahrgang 2008 und jünger bekommen den Fragebogen der Bundeswehr ebenfalls zugesandt, müssen ihn jedoch nicht ausfüllen. 

Frauen* und diverse Personen sind momentan zu nichts verpflichtet. 

Männer*, die vor 2008 geboren sind, sind momentan ebenfalls zu nichts verpflichtet.
  

Das Beantworten des Fragebogens und die Teilnahme an der Musterung  ist  für  Frauen*  und  andere Geschlechter weiterhin freiwillig.  Eine  Verpflichtung  für  Frauen* würde eine Änderung des Grundgesetzes  (Art.  12a  Abs.  4  GG)  erfordern. Im Verteidigungsfall ist es rechtlich jedoch möglich, dass auch Frauen zu Tätigkeiten in zivilen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen herangezogen werden.
  

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, wurde vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Debatten beschlossen. Dazu zählen unter anderem der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Diskussionen über die zukünftige Sicherheitsarchitektur innerhalb der NATO. Ziel des Gesetzes ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken und mehr Reservist*innen sowie freiwillig Wehrdienstleistende zu gewinnen.
  

Die Wehrpflicht ist die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung männlicher deutscher Staatsbürger ab 18 Jahren, Wehrdienst zu leisten. Die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst ist jedoch seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt.

Der Wehrdienst beschreibt die konkrete Form des Dienstes und wird derzeit freiwillig geleistet.
  

Beim neuen Wehrdienst soll zunächst so lange wie möglich auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Sollte sich die sicherheitspolitische Lage weiter verschärfen oder sich nicht genügend Menschen freiwillig gemäß den Zielvorgaben melden, könnte auf Antrag der Bundesregierung eine sogenannte Bedarfswehrpflicht durch den Bundestag gesetzlich beschlossen werden. Damit soll die Lücke zwischen dem Personalbedarf der Bundeswehr und der tatsächlichen Zahl verfügbarer Wehrdienstleistender geschlossen werden. 

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann ohnehin die allgemeine Wehrpflicht, wie sie auch im Grundgesetz festgelegt ist, durch ein neues parlamentarisches Verfahren wieder reaktiviert werden.
  

Die Debatte um Wehrdienst und Wehrpflicht ist für die katholische Jugendarbeit relevant, weil sie junge Menschen unmittelbar betrifft und zugleich wichtige ethische und politische Fragen aufwirft. Katholische Jugendarbeit versteht sich als Ort politischer Bildung: Junge Menschen sollen befähigt werden, gesellschaftliche Debatten zu verstehen, unterschiedliche Positionen einzuordnen und eine eigene Haltung zu entwickeln. Gleichzeitig berührt das Thema zentrale christliche Werte wie Frieden, Menschenwürde, Gewaltfreiheit und Gewissensfreiheit. Friedensbildung und ethische Urteilsfähigkeit gehören deshalb zu wichtigen Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit. Sie schafft Räume für Austausch, Reflexion und die Entwicklung einer verantwortungsvollen eigenen Position.
  

Das Thema Wehrdienst sollte in der Jugendarbeit offen, multiperspektivisch und dialogorientiert behandelt werden. Wichtig ist, Raum für Fragen, Unsicherheiten und unterschiedliche Meinungen zu schaffen, ohne eine bestimmte Haltung vorzugeben. Ziel ist es, junge Menschen dabei zu unterstützen, sich informiert mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine eigene reflektierte Position zu entwickeln.
  

Der Kriegsdienst kann aus Gewissensgründen verweigert werden. Dafür muss ein schriftlicher Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden. Benötigt werden ein Anschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine persönliche und ausführliche Begründung der Gewissensentscheidung. Allgemeine oder vorgefertigte Begründungen reichen dabei nicht aus.
 
Über den Antrag entscheidet anschließend das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Eine anerkannte Kriegsdienstverweigerung behält auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind anerkannte Kriegsdienstverweigerer verpflichtet, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. 
 

Handreichung

Die Fach- und Servicestellen Politik und Globales Lernen haben gemeinsam eine Handreichung zum Thema Wehrdienst veröffentlicht. Neben inhaltlichen Infos zum Thema enthält die Handreichung auch Bausteine für Fachkräfte aus der Jugendarbeit.