Freizeiten/Maßnahmen mit religiösen Elementen
| Antrag: | entfällt |
| einzureichen ist nach der Freizeit/Maßnahme: | Formular Rel. Maßnahmen ..., Vordruck TLN-Liste , einen zahlenmäßiger Nachweis und einen Bericht (als Word-Vorlage) über die religiösen Arbeitseinheiten. Bei Freizeiten können max. 6 Arbeitseinheiten abgerechnet werden. |
| Abgabefrist für Verwendungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen: | spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme |
Zuschüsse können gewährt werden für:
Freizeiten/Maßnahmen mit religiösen Elementen mit gleichbleibendem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen nicht durchgängig an religiösen Themen gearbeitet wird.
Zuschussberechnung:
Der Zuschusssatz (zu finden auf der Startseite Zuschüsse) gilt pro Arbeitseinheit und Person. Es werden pro Veranstaltung höchstens 6 Arbeitseinheiten bezuschusst. Pro Tag werden max. 2 Arbeitseinheiten anerkannt.
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:
-
Eine Arbeitseinheit bedeutet mindestens 2,5 Stunden religiöses Programm zu gestalten. Kurze religiöse Impulse können nicht addiert und zu einer Einheit zusammengefasst werden.
Für Freizeiten/Maßnahmen mit religiösen Elementen gibt es keine Auslandsbeschränkung.
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