Alle hauptberuflichen wie ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Erzdiözese Freiburg unterschreiben zu Beginn ihrer Tätigkeit die Erklärung zum grenzachtenden Umgang. Dadurch wird der Verhaltenskodex anerkannt. Für den Bereich der Kirchlichen Jugendarbeit gibt es einen spezifischen Teil, der verbindliche Verhaltensregeln für die Kinder- und Jugendarbeit benennt.
Für Engagierte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, ist die Teilnahme an einer Präventionsschulung gegen sexualisierte Gewalt ebenfalls verplichtend.