Erholungsmaßnahmen mit Behinderten
| Antrag: | erforderlich! A3, detailliertes Programm, Kostenvorschlag |
| Abgabefrist für Anträge: | 15. Februar des laufenden Jahres |
| einzureichen ist nach der Freizeit: | V3 und Teilnehmerliste L1 (werden automatisch zugesandt), |
| Abgabefrist für Verwendungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen: | spätestens 4 Wochen nach der Ende der Freizeit |
Zuschüsse können gewährt werden für:
Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Über die Höhe des Zuschusses erkundigen Sie sich bitte bei der Servicestelle Zuschüsse.
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:
-
Eine Dauer der Freizeit von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen und mit mindestens 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
-
An- und Abreisetag gelten jeweils als 1 ganzer Tag.
-
Teilnehmerinnen und Teilnehmer die mindestens 6 jedoch noch nicht 27 Jahre alt sind.
-
Die Maßnahme muss behinderte und nichtbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen, wobei mindestens ein Drittel behindert sein muss.
-
Jungen und Mädchen müssen getrennt untergebracht werden und getrennte sanitäre Einrichtungen müssen vorhanden sein.
-
Der Träger ist verpflichtet, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Beteiligten abzuschließen.
Nicht zuschussfähig sind:
-
Reine Behindertenfreizeiten bei denen nur die Betreuerin/der Betreuer nicht behindert ist.
-
Familienfreizeiten.
Ausnahmefälle:
Bei Maßnahmen mit schwerstbehinderten Personen, dürfen 20 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Altersgrenze abweichen.
Bitte beachten:
Die Betreuungsperson muss mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste die Richtigkeit der Angaben bestätigen.
Hier gibt's Formulare zum Download


