Erholungsmaßnahmen mit Behinderten

Antrag:
erforderlich!
A3, detailliertes Programm, Kostenvorschlag
Abgabefrist für Anträge: 15. Februar des laufenden Jahres
einzureichen ist nach der Freizeit:

V3 und Teilnehmerliste L1 (werden automatisch zugesandt),
Programmablauf, KostenaufstellungA

Abgabefrist für Verwendungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen:

spätestens 4 Wochen nach der Ende der Freizeit

 

Zuschüsse können gewährt werden für:

Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Über die Höhe des Zuschusses erkundigen Sie sich bitte bei der Servicestelle Zuschüsse.

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:

  • Eine Dauer der Freizeit von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen und mit mindestens 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

  • An- und Abreisetag gelten jeweils als 1 ganzer Tag.

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer die mindestens 6 jedoch noch nicht 27 Jahre alt sind.

  • Die Maßnahme muss behinderte und nichtbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen, wobei mindestens ein Drittel behindert sein muss.

  • Jungen und Mädchen müssen getrennt untergebracht werden und getrennte sanitäre Einrichtungen müssen vorhanden sein.

  • Der Träger ist verpflichtet, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Beteiligten abzuschließen.

Nicht zuschussfähig sind:

  • Reine Behindertenfreizeiten bei denen nur die Betreuerin/der Betreuer nicht behindert ist.

  • Familienfreizeiten.

Ausnahmefälle:

Bei Maßnahmen mit schwerstbehinderten Personen, dürfen 20 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Altersgrenze abweichen.

Bitte beachten:

Die Betreuungsperson muss mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste die Richtigkeit der Angaben bestätigen.

Hier gibt's Formulare zum Download