| Antrag: | entfällt |
| einzureichen ist nach der Maßnahme: | 1_Formular Rel. Maßnahmen... , Vordruck TLN-Liste und einen Bericht über die religösen Arbeitseinheiten Bitte benutzen Sie zur Darstellung der Arbeitseinheiten die Berichtsvorlage von unserer Homepage - |
| Abgabefrist für Verwendungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen: | spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme |
Zuschüsse können gewährt werden für:
Geschlossene Maßnahmen mit gleichbleibendem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ohne terminliche Unterbrechung zu Themen wie Glauben, Spiritualität, Bibel, Liturgie, Meditation und Ökumene. Ebenso Firmvorbereitung, Klosteraufenthalte, Pilgern, Exerzitien, Besinnungstage und Tage religiöser Orientierung. Bei Tagen religiöser Orientierung muss die religiöse Orientierung - auch wenn es um Lebensfragen geht - erkennbar sein und der detaillierten Programmbeschreibung zu entnehmen sein (mystagogischer Ansatz).
Zuschussberechnung:
Der Zuschusssatz (zu finden auf der Startseite Zuschüsse) gilt pro Tag und Person (=Teilnehmertag).
Es werden höchstens 6 Tage einer Veranstaltung bezuschusst.
Voraussetzung für die Zuschussgewährung:
Der volle Tagessatz wird bei 5-stündigem religiösen Programm pro Tag, der halbe Tagessatz bei 2,5-stündigem Programm pro Tag gewährt.
Ausnahmen:
Bei reinen Klosteraufenthalten: Die Gesamtzahl der Tage abzüglich ein Tag für Anreise/Abreise wird mit der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dem Zuschusssatz multipliziert.
Anstelle eines Berichts aus dem die Arbeitseiheiten hervorgehen, ist ein Verlauf des Klosterlebens oder eine Bescheinigung des Klosters über die Teilnahme am Klosterleben einzureichen.
Für Pilgern: Die Gesamtzahl der Tage wird durch zwei geteilt und mit der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dem Zuschusssatz multipliziert.
Hier ist ein Gesamtbericht über die religiösen Grundlagen/Hintergründe der Pilgerreise einzureichen.


