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Landesjugendplan-Zuschüsse „Pädagogische Betreuungspersonen“ ab 2026 nur noch mit gültiger Juleica
Nach einer längeren Phase mit Sonder- bzw. Zwischenlösungen können ab 2026 nur noch Betreuungspersonen bezuschusst werden, die eine aktuell gültige Jugendleitercard (Juleica) vorweisen können. Die Zuschussgewährung aus dem Landesjugendplan erfolgt über die Juleica-Nummer. (Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls, Unterlagen zur fachlichen Eignung sind aufzubewahren.)
Infos rund um die Juleica und dazugehörende Themen gibt es unter folgenden Links: Jugendleiter/inCard
Das Regierungspräsidium wird stichprobenweise die Unterlagen zu den beantragten Zuschüssen überprüfen. Diese müssen den Verantwortlichen immer vollständig vorliegen (TN-Liste, Liste der Betreuenden, Belege der Einnahmen und Ausgaben).


