Landesjugendplan

Zuschusssätze 2026

Die Sätze der Zuschüsse für 2026 müssen erst noch genehmigt werden!
 
Bitte alle Kontaktdaten (Name, Mailadresse) in oaseBW aktuell halten!!
 
Landesjugendplan-Zuschüsse „Pädagogische Betreuungspersonen“ ab 2026 nur noch mit gültiger Juleica 
Nach einer längeren Phase mit Sonder- bzw. Zwischenlösungen können ab 2026 nur noch Betreuungspersonen bezuschusst werden, die eine aktuell gültige Jugendleitercard (Juleica) vorweisen können. Die Zuschussgewährung aus dem Landesjugendplan erfolgt über die Juleica-Nummer. (Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls, Unterlagen zur fachlichen Eignung sind aufzubewahren).  
Infos rund um die Juleica und dazugehörende Themen gibt es unter folgenden Links: Jugendleiter/inCard
 
Das Regierungspräsidium wird  stichprobenweise die Unterlagen zu den beantragten Zuschüssen überprüfen. Diese müssen den Verantwortlichen immer vollständig  vorliegen  (TN-Liste, Liste der Betreuenden, Belege der Ein- + Ausgaben).
 
Anträge im Vorfeld von Maßnahmen sind nur für zwei Fördertitel erforderlich:
- Projekte mit Bildungscharakter A33-1 (für 2026 bis 15.01.2026)
- Jugenderholung - Finanziell schwächer Gestellte A22-1 (Empfehlung: bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme) bitte nicht an die Servicestelle schicken, muss zu eventuellen Prüfzwecken beim Veranstalter bleiben. Träger muss einen eigenen Beitrag zur Unterstützung bringen, kann auch materiell sein. Der Zuschuss fließt direkt an der Träger.
Für alle anderen Fördertitel genügt die Einreichung eines Verwendungsnachweises vier Wochen nach der Maßnahme.
  • Jugenderholungsmaßnahme/ Freizeit mit Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien: 25 EUR /Tag pro TN von mind. 6 bis noch nicht 27 Jahre in Bezug auf das Veranstaltungsjahr, Dauer mind. 4  und max 21 Tage, mit mind. 5 TN. Unfall- und Haftpflicht-versicherung liegt beim Träger.
  • Pädagogische Betreuende bei Jugenderholungsmaßnahmen / Freizeiten: Ab 01.01.2026 müssen alle Betreuungspersonen, für die ein Zuschuss beantragt wird, mindestens im Umfang einer Juleica oder vergleichbaren Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind (2.1.3.1 VwV vom 23.11.21), Infos zu Juleica, 25 EUR /Betreuungsperson/Tag, Betreuendenschlüssel 5:1. Bei Teilnahme von Personen mit Handicap ist eine Erhöhung der Betreuendenzahl möglich, mind. 4 bis max. 21 Tage  
  • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern: 25 EUR Festbetrag /Tag/Person im Alter ab 14 Jahren in Bezug auf das Veranstaltungsjahr. Für Personen mit Begleit- oder Assistenzbedarf erhöht sich der Festbetrag auf das 1,5fache . Voller Tagessatz bei mind. 5 Stunden-Dauer, halber Tagessatz bei mind. 2,5 Stunden Dauer. Die Lehrgänge müssen zwischen 0,5 - 14 Tage dauern, grundsätzlich in Baden-Württemberg. Sie können auch durch webbasierte Lehr-und Lernfomate (bis max. 1/3 der Maßnahme) ergänzt werden. 
  • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (ehemals Seminare der außerschulischen Jugendbildung): 25 EUR /Tag/Person im Alter ab 14 Jahren in Bezug auf das Veranstaltungsjahr. Leitungspersonen werden ebenfalls bezuschusst, Altersgrenze wird hier nicht angewandt. Die Lehrgänge müssen zwischen 0,5 - 14 Tage dauern, grundsätzlich in Baden-Württemberg. Sie können auch durch webbasierte Lehr-und Lernfomate (bis max. 1/3 der Maßnahme) ergänzt werden. 
  • Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Praktische Maßnahme): Abgrenzung zur Lehrgängen und Bildungsmaßnahmen siehe Checkliste. Alter der TN 6 bis 27, grundsätzlich in Baden-Württemberg, Dauer mind. 5h /Tag, max. 14 Tage. 35 % der anerkannten Gesamtkosten, max. 3000€.
Hier findest du eine eine Checkliste zur Unterscheidung der Maßnahmen zur Qualifizierung des Ehrenamts.
 
Bitte beachten: Infos und alle Formulare für Verwendungsnachweise sind unter www2.oase-bw.de zu finden.