Nachteile gesetzlich ausgeschlossen!
Das FSJ ist kein Praktikum, wird aber in der Regel von Ausbildungsstätten als Vorpraktikum für die Ausbildung oder das Studium im sozialen Bereich anerkannt. Oft wird es sogar als Zugangsvoraussetzung empfohlen.
Bereits zugesagte Studienplätze gehen durch ein FSJ nicht verloren. Das regelt ein Staatsvertrag. Die ZVS darf niemanden aufgrund seines FSJs bei der Vergabe von Studienplätzen benachteiligen.
Das 12-monatige FSJ wird als Ersatz für den Zivildienst angerechnet, vorausgesetzt Du bist anerkannter Kriegsdienstverweigerer.